Der 6 Punkte Plan für Bayern!
# Initiative „Offener Appell für ein zukunftsfestes Bayern“ # Initiative „Wege zu einem besseren LEP für Bayern“
Der 6-Punkte-Plan für ein zukunftsfestes Bayern
1 Noch deutlicheres Problembewusstsein schaffen
Im ersten Schritt zu einer transformativen Entwicklung des Landes werden die Herausforderungen auf Basis aktueller wissenschaftlicher Analysen klar benannt und zur Grundlage der Strategieentwicklung gemacht.
2 Koordination durch gestaltende Landesentwicklung
Die Potenziale der Landesentwicklungspolitik werden erkannt, deren Handlungsfähigkeit ausgebaut und ihr wieder eine koordinierende Rolle zugewiesen.
3 Positive Vision einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung Bayerns
Für die zukunftsfeste Entwicklung des Landes wird eine positive Vision entwickelt, wie ein modernes Zusammenleben in Gemeinschaft und Wohlstand auf der Basis eines nachhaltigen Technologieeinsatzes möglich sein kann.
4 Sektorale Strategien systemisch vernetzen
Die Landesentwicklungspolitik wird institutionell, personell und finanziell befähigt, die integrative und fachübergreifende Entwicklung einer Strategie zur Transformation des Landes mitzugestalten.
5 Partizipation und Gesellschaftsvertrag
Aufgrund der aufgezeigten Herausforderungen einer zukunftsfesten Entwicklung des Landes wird ein tiefgreifender systemischer Veränderungsprozess in allen gesellschaftlichen Bereichen angestoßen und organisiert.
6 Erste Schritte zur Transformationsstrategie: LEP 2021
Das LEP 2021 wird die Herausforderungen der Zeit adäquat aufgreifen und in einer grundlegenden Neukonzeption lösen.
Zukunftsfestes Bayern – Die gestaltende Rolle der Landesentwicklungspolitik für eine Transformationsstrategie in Bayern
In den nächsten Monaten steht eine umfassende Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) an. Als wesentliche Themenfelder sind benannt: Klimawandel, Digitalisierung, gleichwertige Lebensverhältnisse und räumliche Gerechtigkeit. Es geht aber um mehr: Nicht die additive Regelung einzelner Handlungsfelder ist gefragt, sondern ein integriertes, alle Politikbereiche umfassendes räumliches Konzept für ein zukunftsfähiges Bayern.
Das LEP muss wieder zum zentralen Gestaltungsinstrument für eine klimagerechte und gleichwertige Entwicklung in Stadt und Land werden. Das LEP 2021 muss sich daran messen lassen, die Herausforderungen der Zeit adäquat aufzugreifen. Es muss wieder die Kraft entfalten, Fachpolitiken zu koordinieren und zu einem Entwicklungsprogramm zusammenzuführen, das konsistente Lösungspfade aufzeigt!
Darüber hinaus erfordert der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zur Klimaschutzgesetzgebung des Bundes eine Verschärfung der Klimaschutzgesetze im Bund und auch in den Ländern.
Wir fordern eine verbindliche Raumordnungsklausel in der Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes!
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unterstützt unser Anliegen, mit einer umfassenden Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms einen Beitrag zur Herstellung von räumlicher Gerechtigkeit unter besonderer Betonung der Generationengerechtigkeit zu leisten, wie es bereits von der Enquete-Kommission zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ihrem Abschlussbericht gefordert wurde.
V.i.S.d.P.: Prof. Dr. Manfred Miosga
Siehe auch zahlreiche Berichte in den Tageszeitungen