Fläche
Die Frage, wie sich die Flächenneuinanspruchnahme wirksam begrenzen lässt, bewegt die politische Debatte in Bayern nicht erst seit dem Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ anhaltend und intensiv. Obwohl das Volksbegehren vom Bayerischen Verfassungsgericht als unzulässig gestoppt wurde, bestimmt das so genannte „5-Hektar-Ziel“ die fachöffentliche Diskussion. Die Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme auf möglichst unter 5 ha pro Tag leitet sich aus der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ab, die eine Reduktion des Flächenverbrauchs in Deutschland auf unter 30 ha zunächst bis 2020 – und nun bis 2030 – anstrebt und beschreibt in etwa den Anteil, der auf den Freistaat fallen würde. Nicht zuletzt durch das erfolgreiche Volksbegehren „Rettet die Bienen“ ist deutlich, dass ein sorgsamer Umgang mit Freiflächen und deren Nutzungen auch vor dem Hintergrund der Sicherung der Artenvielfalt auf große Zustimmung bei der Bevölkerung stößt.
Das „5-Hektar-Ziel“ hat folglich Eingang in den Koalitionsvertrag vom 5. November 2018 der CSU und der Freien Wähler gefunden. Dort heißt es: „Auch in Bayern wollen wir sorgsamer mit der Fläche umgehen. Wir werden daher in Bayern eine Richtgröße für den Flächenverbrauch (Siedlungs- und Verkehrsfläche) von 5 ha pro Tag im Landesplanungsgesetz anstreben. Dazu werden wir gemeinsam mit den Kommunen wirkungsvolle Steuerungsinstrumente entwickeln.“
Gemeinsam für Stadt und Land
Die Bayerische Akademie Ländlicher Raum lädt alle relevanten gesellschaftlichen Institutionen und Partner in Stadt und Land ein, gemeinsam über Herausforderungen, Leitlinien und konkrete Wege der Entwicklung ländlicher Räume zu diskutieren. Ziel ist dabei eine ökonomisch vitale, sozial gerechte, ökologisch tragfähige und lebenswerte Zukunft von Stadt und Land!
Wir begleiten Entwicklungen kritisch, konstruktiv und konzeptionell. So fördern wir das Bewusstsein für die Herausforderungen der Zukunft und für ländliche Qualitäten, bringen Lösungen ein und stellen folgende Thesen zur Diskussion.
Initiative „Wege zu einem besseren LEP“
Mit der Frage, wie das 5-Hektar-Ziel auf die einzelnen Größenklassen von Kommunen heruntergebrochen werden kann, beschäftigt sich die Initiative „Wege zu einem besseren LEP“, an der neben den Fachakademien ALR, ARL, DASL, auch die Architekten- und die Ingenieurskammer sowie zahlreiche andere Verbände beteiligt sind.
Flächenverbrauch wirksam begrenzen
In einer Fachtagung am 26. Juli 2019 in München konnte die Akademie verschiedene Konzepte und Ansätze einer interessierten Fachöffentlichkeit vorstellen. Die Publikation „Flächenverbrauch wirksam begrenzen – Wie lässt sich der Richtwert 5ha/Tag in Bayern umsetzen“ (Dokumentation Heft Nr. 56) bietet Interessierten nun die Gelegenheit zu einer gründlichen Nachlese.
Position der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum e.V. (für das Bündnis Flächensparen)
Dezember 2020. Die Bayerische Akademie Ländlicher Raum tritt ein für eine ökonomisch vitale, sozial gerechte, ökologisch tragfähige und damit nachhaltig lebenswerte Zukunft von Stadt und Land. Dabei geht es um Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Daseinsvorsorge genauso wie um Bodenschutz, landwirtschaftliche Nutzung, Klima und Natur. Über allem geht es immer um Heimat, Gemeinschaft und Identität, um Resonanzräume eröffnende und Sinn und Sein ermöglichende Baukultur, Ortsbilder und Landschaften. Im Rahmen des „Bündnis Flächensparen“ hat die Akademie dazu ein Positionspapier verfasst.
Bayerische Akademie Ländlicher Raum lehnt Wiederaufleben des § 13b BauGB ab
15.06.2020. Im Jahr 2017 hat der Bundesgesetzgeber den §13b mit einer zeitlichen Befristung bis Ende 2019 ins Baugesetzbuch aufgenommen. Nach unseren Informationen sieht ein Referentenentwurf nun vor, den §13b bis Ende 2022 weiter zu verlängern und dies nun in Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Die Akademie Ländlicher Raum in Bayern sieht diese Verlängerung als sehr problematisch an. In einem Schreiben an alle Fraktionen und Ausschüsse in Bund und Land sowie an Bundesminister Seehofer und die fachlich befassten bayerischen Minister Schreyer, Glauber, Aiwanger, Herman und Kaniber, legten Präsident Miosga und Ehrenpräsident Magel Ihre Argumente dafür dar mit der Bitte: „Es würde uns sehr freuen, wenn Sie sich dieser Argumentation anschließen und eine weitere Verlängerung des §13b verhindern könnten“.