Ein besonderer Termin: Staatsministerin Kaniber zum Mitglied der Akademie ernannt

„Bayerns ländlicher Raum ist lebenswert und soll es bleiben“ – Die Landwirtschaftsministerin positioniert sich zum Flächenschutz!

München, im September.
Es war ein besonderer Termin: Präsident und Ehrenpräsident der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum Professores Manfred Miosga und Holger Magel machten Frau Ministerin Michaela Kaniber ihre Aufwartung, um ihr die Berufungsurkunde zum Ordentlichen Mitglied der Akademie zu überreichen.

Frau Kaniber steht damit, wie Manfred Miosga ausführte, in einer Reihe prominenter gegenwärtiger und früherer Ministerkollegen, wie Hans Maurer, Thomas Goppel, Werner Schnappauf, Josef Miller, Helmut Brunner, Eberhard Sinner bis hin zu Florian Herrmann und Albert Füracker.

Die Akademie wolle – so Miosga bei der Aushändigung – mit der Berufung der für die Ländliche Entwicklung zuständigen Ministerin deren großes Engagement und konzeptionellen Initiativen zur Stärkung des ländlichen Raumes einerseits würdigen, andererseits auch – nun gar vereint – nutzen, um gleichwertige Lebensbedingungen im ländlichen Raum zu erreichen.

ALR-Präsident Miosga, Landwirtschaftsministerin Kaniber, ALR-Ehrenpräsident Magel bei der Aushändigung der Berufungsurkunde. (Foto: StMELF)

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Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber positioniert sich klar zum Flächenschutz
Frau Kaniber gab sogleich ein klares Statement ab über ihren politischen Kampf für den ländlichen Raum, aber ebenso für nachhaltiges Planen und Bauen – und hierbei besonders für den Flächenschutz, der ihr angesichts ständigen Verlustes wertvoller landwirtschaftlicher Flächen als Landwirtschaftsministerin besonders am Herzen liegt.

Im Gespräch mit Miosga und Magel, die erst im Mai zu einer diesbezüglichen Anhörung im Landtag waren, stellte die Ministerin folgende Aspekte heraus:

1. Eine verbindliche Leitbilddiskussion zum Flächensparen in den Kommunen
Die Einführung der 5-ha-Regelung, gleich ob verbindlich oder als Richtwert, muss mit einer Diskussion über Lebensqualität und Zukunftsvisionen auf Landes – bis hin zur Kommunalebene verbunden werden. Bewusstes Flächensparen ist nur möglich, wenn die Akteure sich an gemeinsamen Zielvorstellungen orientieren können. Die partizipative Erarbeitung von Leitbildern sollte in jeder bayerischen Kommune zur Regel werden.

2. Die Einführung eines Gleichwertigkeitschecks
Das Verfassungsziel „Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern“ ist inhaltlich auszufüllen und mit umfassenden Kriterien zu belegen. Die Ergebnisse der Enquetekommission des Bayerischen Landtags haben dazu entscheidende Vorlagen geliefert, darunter das Modell der Räumlichen Gerechtigkeit mit seinen alle Lebensbelange und die Interessen kommender Generationen abdeckenden vier Gerechtigkeitsdimensionen.

3. Die gemeindliche Planungshoheit bleibt ein Grundsatz bayerischer Politik
Im Rahmen des Raumordnungs- und Baurechts ist die gemeindliche Planungshoheit der Garant für eine erfolgreiche und eigenständige Entwicklung. Gleichwohl sind die Gemeinden bei der Ausübung ihrer Planungshoheit an gesetzliche Rahmensetzungen ebenso wie an die Vorgaben der Raumordnung gebunden. Sinnvolle Vorgaben oder Richtwerte zum sparsamen Umgang mit Flächen sollten für die Gemeinden keine Einschränkung oder Bedrohung ihrer kommunalen Hoheit darstellen, sondern einen willkommenen Kompass für einen nachhaltigen Zukunftspfad. Im Zuge einer Leitbilderarbeitung – sei es als ILEK, ISEK oder Dorfentwicklungskonzept kombiniert mit einem Vitalitätscheck – werden ja vor allem auch die Innenentwicklungspotenziale erhoben. Dazu gibt es in der Landwirtschaft und in der Ländlichen Entwicklung bereits erfolgreiche Beispiele, die die praktische Umsetzbarkeit dieser Vorgehensweise aufzeigen. Hier verwies Frau Kaniber auf die ihr bestens bekannten Beispiele Hofheimer Land oder Oberes Werntal etc.

4. Konkrete Richtwerte pro Gemeinde geben Orientierung
Die vorliegenden Verwaltungsinitiativen der Staatsregierung und des Gemeindetags zur Flächenbegrenzung basieren größtenteils auf dem Gedanken der Freiwilligkeit. Verantwortungsvolles Handeln der Gemeinden benötigt aber auch Orientierung und Hilfestellung, z. B. in Form eines Richtwertes für den Flächenverbrauch auf Gemeindeebene, wobei die Kriterien hierfür konsensfähig sein müssen. Frau Kaniber sagte dazu, dass sie hierzu gerne den Vorschlag der Akademie unterstütze, einen Runden Tisch zu diesem und den weiteren genannten Themen für eine nachhaltige Landesentwicklung sowie sozial- und generationengerechte Flächennutzung, auch im Sinne der Landwirtschaft, einzurichten.

5. Zwingende Evaluierung als Basis für weitere Maßnahmen
Nach drei bis fünf Jahren könnte dann eine Evaluierung Aufschluss geben, ob die Flächenverbrauchs-minimierung auf diesem Wege gelingen kann. Wenn die genannten Instrumente nicht greifen – und nur dann – sollte geprüft werden, ob eine rechtsverbindliche Festlegung die notwendige Nachsteuerung sein kann.

Mit großem Nachdruck sagte Frau Kaniber abschließend noch, dass sie sich für eine Vorgehensweise einsetzen wolle, die alle Interessen berücksichtigt und versucht, die verschiedenen Belange möglichst untereinander auszugleichen. Bei einem ganzheitlichen Vorgehen ist die Begrenzung des Flächenverbrauchs eine Chance für den Wirtschaftsstandort Bayern. Sie ist zugleich ein notwendiger Beitrag zur Sicherung des Agrarstandorts Bayern mit seinen vielfältigen, bäuerlich geprägten Kulturlandschaften und zur Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus heimischer Erzeugung.

Die beiden Präsidenten Miosga und Magel konnten diesen Ausführungen ihres neuen Akademiemitglieds nur noch begeistert zustimmen!

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