Bayerische Akademie Ländlicher Raum lehnt Wiederaufleben des § 13b BauGB ab

Stellungnahme der Akademie

„Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Regelung des § 13b erhebliche negative Einflüsse auf den Flächenverbrauch sowie durch den Wegfall umweltrechtlicher Prüfungen und des baurechtlichen Eingriffsausgleichs auf Biodiversität und Landschaft hat.“

Im Jahr 2017 hat der Bundesgesetzgeber den §13b mit einer zeitlichen Befristung bis Ende 2019 ins Baugesetzbuch aufgenommen. Nach unseren Informationen sieht ein Referentenentwurf nun vor, den §13b bis Ende 2022 weiter zu verlängern und dies nun in Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Die Akademie Ländlicher Raum in Bayern sieht diese Verlängerung als sehr problematisch an.

In einem Schreiben an alle Fraktionen und Ausschüsse in Bund und Land sowie an Bundesminister Seehofer und die fachlich befassten bayerischen Minister Schreyer, Glauber, Aiwanger, Herman und Kaniber, legten Präsident Miosga und Ehrenpräsident Magel Ihre Argumente dafür dar mit der Bitte: „Es würde uns sehr freuen, wenn Sie sich dieser Argumentation anschließen und eine weitere Verlängerung des §13b verhindern könnten“.

Hier die Stellungnahme (pdf)

P.s.:

Hier ein Bericht dazu in der OVB Heimatzeitung (link)
Hier ein Bericht im Merkur (link) „An den Ortsrand rangeklebt. Sturmlauf gegen den Paragraphen zur Zersiedlung“
Hier ein Bericht in den BR Nachrichten (link) „Streit ums Baurecht: Für Flächenfraß oder gegen Wohnungsnot?“

P.p.s.:

Letztendlich muss es dringend um das Gebot Innen- vor Außenentwicklung gehen!
Maßnahmen hierzu z.B. im Buch „Wohnen für alle“ (link zur Rezension), das Präsident Miosga mit herausgegeben hat.

CategoryArchiv 2020